Wassersport Hitdorf-Lohr e.V.

Die Steganlage ist ausgelegt für Boote bis max. 8,50m Länge.

 

Für alle im Hafen befindlichen Boote ist der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zu erbringen, Liegeplätze werden vom Hafenmeister zugeteilt. Sie dürfen nur mit seiner Zustimmung gewechselt werden. Der Hafenmeister ist berechtigt, Liegeplätze neu zuzuordnen. Der Betroffene hat für rechtzeitige Räumung des Liegeplatzes zu sorgen. Bei Nichträumung ist der Club berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Eigners das Boot aus dem Wasser zu nehmen und gegen Gebühr einzulagern, einlagern zu lassen oder umzulegen.
Auf Anordnung des Hafenmeisters hat der Eigner zu verholen.
Die Liegeplätze werden mit Pollern und Versorgungsanschlüssen zur Verfügung gestellt. Diese dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Hafenmeisters verändert oder ergänzt werden. Gleiches gilt für Leitern, Stufen etc.
Elektroanschlüsse an Bord müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Der zulässige Anschlußwert ist zu beachten. Die Landanschlüsse dürfen mit maximal 16 Ampere belastet werden.
An den Stegen und Kaimauern ist die Lagerung von Gegenständen aller Art insbesondere Behälter mit Öl, Farben oder ähnlichen Stoffen verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die Entsorgung auf Kosten des Verursachers.
Die Boote sind sicher festzumachen. Bei Sturm, Hochwasser oder Eisgang sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese sind laufend zu überprüfen. Festgemachte Leinen dürfen andere Boote nicht behindern.